Gesetze und Vereinbarungen PDF Drucken E-Mail

Gesetze und Vereinbarungen

Grundlage für den Rehabilitationssport in Deutschland ist das Sozialgesetzbuch (SGB) IX. Im § 44 Abs.1, 3 ist der "ärztlich verordnete Rehabilitationssport in Gruppen" verankert. Er beinhaltet auch Übungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen. Maßgeblich für die Umsetzung des Rehabilitations-sports ist die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Januar 2011. Spezielle Regelungen für den Bereich des Herzsports finden Sie in den  Empfehlungen zum Herzsport . In diesen Vereinbarungen, die auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) mit den Rehabilitationsträgern geschlossen wurden, sind Gruppengröße, Übungsleitung, Anerkennung von Gruppen und andere Themen angesprochen. Alle von den DBS Landesverbänden anerkannten Rehabilitations-sportgruppen werden nach einem einheitlichen Verfahren  geprüft. Dieses bundesweite Anerkennungsverfahren bildet die Grundlage für eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Rehabilitationssports in Deutschland.